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  • Anna-Maria Kégl

Ein Masterplan der Bundesregierung für Startups?



Einige Optimierungen sollen in Deutschland und Europa in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für eine Start-up-Strategie der Bundesregierung beschreibt, dass „[f]ast ein Drittel [aller Startups… ] durch Aktivitäten im Bereich Klima- und Umweltschutz einen signifikanten Beitrag zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft“ leisten (BMWK, Referat VIA1, S.1). Die Wirkungsfähigkeit dieser Gründungen sei genau das, was Deutschland aktuell benötigt und weswegen sich einer Strategie gestellt werden soll, Potentialen das Wachstum zu erleichtern. Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grünen) hat zu diesem Zweck eine zehn Punkte- Strategie vorgesehen.


Zunächst soll die Finanzierung für Startups im Inland gestärkt werden, in dem unter anderem nicht nur der Venture Capital Markt durch weitere Möglichkeiten von Finanzierungen ausgestaltet wird, sondern Finanzierungsinstrumente für Gründer allgemein erweitert werden. Unterschiedliche Gestaltungsformen dieser Möglichkeiten wurden formuliert und münden neben Fonds und ähnlichen Programmen, auch in der Anpassung von steuerlichen Fragen.


Spannend ist dahingehend auch aus der steuerlichen Perspektive, dass Mitarbeiterbeteiligungen in ihren unterschiedlichen Formen in den Fokus gerückt werden sollen. Die Rekrutierung von Talenten im Unternehmen würde so geöffnet werden – nämlich durch attraktivere Gehaltspakete für den Mitarbeiter. Und zwar für die aus dem Inland, als auch auf qualifizierte potenzielle Mitarbeiter mit ausländischen Hochschulabschlüssen.


Die Integration als Basis erkennend, soll der Esprit für Startups, genannt der Gründungsgeist geschürt werden. Das soll einerseits dem Zeitgeist durch ein digitales Angebot geschehend entsprechen; andererseits durch Partnerschaften von Startups an Schulen abgerundet werden.


Der Plan geht aber sogar noch stärker an die Substanz. Er nimmt die Leistungsfähigkeit aller in Angriff, konkret: die Stärkung der Diversität wird als erforderliche Erweiterung aufgelistet, „[…] denn divers aufgestellte Gründungsteams sind langfristig erfolgreicher“ (BMWK, Referat VIA1, S.16). Damit wird einer größeren Gruppe an Passionierten der Weg zur Gründung erleichtert.


Der oftmals in vielerlei Hinsicht steinige Weg zum starting up soll also für wirklich alle geebnet werden. Auch bei Ausgründungen, besonders im wissenschaftlichen Kontext wird das zum zentralen Thema. Verschiedene Programme unterstützen dabei, die Zahl der Gründungen zu steigern und die Qualität, gegebenenfalls Seite an Seite mit daraus anfallendem geistigem Eigentum zu schützen.


Aber nicht allein die finanziellen Mittel, sondern auch die Frage der Sichtbarkeit bzw. daraus entstehenden Aufmerksamkeit ist besonders bei Startups im Bereich Gemeinwohl von enormer Bedeutung. Dem Entwurf zufolge, soll ihnen soll ein besonderer Support zugutekommen, wodurch das Startup Ökosystem auch im gemeinwohlorientierten Bereich ein glow-up erfahren darf.


Um all diese Vorhaben nun auch Wirklichkeit werden zu lassen, ist der Gedanke, dass der Staat selbst seine Bedeutung als Auftraggeber von Startups vervielfältigt und für mehr Effizienz sorgen will. Ein digitaler Marktplatz beispielsweise, der eingerichtet werden soll, kann einerseits Vehikel für einen Überblick bilden und andererseits Bühne für Gründer sein.


Doch bei allen Überlegungen sollen nicht nur die Mittel des Staates zu Gunsten der Startups erweitert werden. Denn unbedingt können Startups nur optimieren, was sie auch messen können. Oftmals erweist sich das dann als enormes Hindernis. Aus diesem und noch anderen Gründen soll Startups der Zugang zu Daten erleichtert werden. Dazu ist ein Transparenzgesetz angedacht, dass einen Rechtsanspruch dem Bund gegenüber zu Open Data sicherstellen wird – im Kern durchaus authentisch Voraussetzung für ein dynamisches Wachstum des Gründerszene.


Wachstum darf künftig, so heißt es, auch darüber hinaus geschehen. Wenn es nämlich heißt „[…] statt starrer Regeln ein „lernendes Recht“, das Freiräume zum Ausprobieren bietet“ (BMWK, Referat VIA1, S.24). Diese Freiräume, sind kurzum Reallabore, zu denen die Bundesregierung den Zugang erleichtert werden will.


Der abschließende Punkt des Entwurfs der Bundesregierung kann ebenso Anfang wie Schluss sein: „„Ein starkes Start-up-Ökosystem erfordert eine enge Vernetzung aller relevanten Akteure. Dazu wird auch die Bundesregierung ihren Beitrag leisten und Start-up noch stärker ins Zentrum stellen“.


Klingt doch gut. Hoffentlich können diese Pläne auch umgesetzt werden.

Wir drücken uns allen die Daumen.

Es bleibt spannend!


 

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