Was sind herkömmliche Mitarbeiterbeteiligungen wie ESOPs?
Ein treibender Wachstumsmotor für Startups sind vor allem deren Mitarbeiter. Doch gerade junge und dynamische Unternehmen, die sich in einer größeren Investitions- und Wachstumsphase befinden, haben oftmals nicht die nötigen Cashflows um bei Höhe der Lohn- und Gehaltszahlungen mit gestandenen Corporates mithalten zu können. In vielen Ländern werben Startups deshalb mit Mitarbeiterbeteiligungen um trotzdem kompetente und motivierte Mitarbeiter zu finden. Dies sind die sogenannten Employee Stock Option Plan oder kurz „ESOP“. Diese stellen eine Form der Mitarbeitervergütung dar, indem Mitarbeitern Gesellschafteranteile zugesprochen werden, damit diese direkt an der Weiterentwicklung und Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren.
In Deutschland stellt dies jedoch gerade für junge Startups eine enorme bürokratische Hürde dar. Denn eine Veränderung des Gesellschafterkreises Bedarf einer notariellen Beurkundung was neben Zeit auch Budgetkapazitäten beansprucht. Natürlich möchten viele Startups auch die Anzahl der Gesellschafter begrenzt halten. Auch für die Mitarbeiter erweisen sich ESOPs in Deutschland aufgrund aktueller steuerlicher Gesetzlage als Nachteil. So fällt für sie eine doppelte Besteuerung an, da sowohl der Anteilserwerb als auch der Verkauf der Anteile versteuert werden.
Was sind VSOPs und wieso sind diese speziell für Startups interessant?
Hier erweisen sich VSOPs als besonders spannendes Instrument der Mitarbeitervergütung für Startups. Virtual Stock Option Plans, kurz VSOP oder auch Phantomshares genannt, sind virtuelle Unternehmensbeteiligungen von Mitarbeitern ohne, dass dieser eine Gesellschafterstellung einnimmt. Somit stehen ihm auch keine Mitbestimmungs-, Informations- und Kontrollrechte zu und der Gesellschafterkreis bleibt damit unangetastet. Auch die Kapitalverhältnisse bleiben unberührt. VSOPs haben letztlich einen EXIT also den Verkauf des Unternehmens zum Ziel. Daraus ergibt sich ein Zahlungsanspruch für den Mitarbeiter, der sich aus der Höhe der Beteiligungsquote ergibt.
VSOPs werden in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft. Beispielsweise müssen sich Mitarbeiter für eine gewisse Zeit im Unternehmen befinden bevor ihnen Anteile zugesprochen werden oder der Mitarbeiter muss eine Schlüsselposition innerhalb des Unternehmens innehaben.
Insofern können VSOPs nicht nur als klassische Mitarbeiterbeteiligungen angesehen werden, sondern ebenso als nachhaltige Motivation für besonders kompetente und wichtige Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens. Schließich verfolgen Mitarbeiter durch die virtuelle Beteiligung gemeinsam mit den Gründern das Ziel eines erfolgreichen und schnellen Unternehmenswachstums, da diese unmittelbar daran beteiligt werden. Somit haben diese einen Anreiz langfristig im Unternehmen aktiv zu werden und auf einen erfolgreichen EXIT hinzuarbeiten. Denn wenn der EXIT gelingt wird auch der Mitarbeiter entsprechend beteiligt.
Da VSOPs schuldrechtlicher Natur sind ist hierzu, im Gegensatz zu klassischen ESOPs auch keine notarielle Beurkundung erforderlich. Zudem können Sie flexibel mit anderen Beteiligungsmodellen wie beispielsweise Boni kombiniert werden. Für die Mitarbeiter ergibt sich der Vorteil, dass ihrerseits kein Investment vorab getätigt werden muss. Anders als bei klassischen Eigentümerbeteiligungen werden VSOPs auch nur einmalig besteuert, nämlich bei Erhalt der Zahlung und nicht schon bei der Vereinbarung. Als Mangel erweist sich jedoch, die in Deutschland ungleiche Besteuerung zwischen Gesellschaftern und Mitarbeitern. Letztere können den Betrag nicht als Gewinn mit der Kapitalertragssteuer ansetzen, sondern müssen die Erträge der Lohnsteuer zurechnen. Für das Unternehmen ergibt sich hingegen der Vorteil, dass entsprechende Auszahlungen als Betriebsausgabe kenntlich gemacht werden können.
Als problematisch können sich weitere Kapitalerhöhungen erweisen, da es hier zu einer Verwässerung der der virtuellen Unternehmensanteile kommen kann. Ebenso sollten Phantomshares mit entsprechenden Berechnungsmechanismen berücksichtigt werden, damit es nicht zu Verwässerungseffekt für die Gesellschafter kommt.
Was passiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet?
Ebenso sollte die Frage geklärt werden, was im Falle des Ausscheidens der Mitarbeiter passiert. Hierzu kommen die sogenannten Good-Leaver und Bad-Leaver Klauseln ins Spiel. Diese regeln ob und inwiefern ein Mitarbeiter einen entsprechenden Zahlungsanspruch beim Ausscheiden hat. Dementsprechend ist eine präzise vertragliche Ausgestaltung nicht nur später bei einem erfolgreichen EXIT wichtig, sondern auch beim im Falle des Ausscheidens eines Mitarbeiters, damit es nicht zu juristischen Unstimmigkeiten kommt.
Erste Schritte zur Einführung von VSOPs
Wichtig vorab ist eine klare Kommunikation zwischen den einzelnen Gesellschaftern. Genau geklärt werden sollte die Höhe der virtuellen Beteiligungen, da diese wie bereits erwähnt zu Verwässerungseffekten führen kann.
Auch sollte ein klarer Verteilungsschlüssel kommuniziert werden wonach sich die Höhe der Anteile berechnet, damit es nicht zu Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern kommt. Die Bemessungsgrundlage kann zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters sein.
Grundsätzlich sollte auch geklärt werden, ob zur Einführung von VSOPs ein Gesellschafterbeschluss, im Rahmen einer Gesellschafterversammlung nötig ist.
Aktuelle Würdigung
In dem neuen „Fondsstandortgesetz“ von Finanzminister Olaf Scholz, möchte dieser die angesprochenen bürokratischen und steuerlichen Hürden für klassische Mitarbeiterbeteiligungen senken, um deutsche Startups im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Leider erweist sich der neue Gesetzentwurf als unzureichend. Für ESOPs ändert sich nur wenig. Nach wie vor fällt eine doppelte Besteuerung, schon bei Erhalt der Anteile an und auch die Erhöhung des Freibetrages von 360 auf inzwischen 1440 Euro erweist sich als Augenwischerei.
Aus diesem Grund hagelt es verständlicherweise an Kritik aus Startup- und Expertenkreisen. Das Business Angel Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) kritisierte den Gesetzentwurf bereits in eine Stellungnahme Ende des letzten Jahres. Auch Christian Miele, der Präsident des Bundesverbandes Deutsche Startups, bezeichnete die Erhöhung des Freibetrages als „Augenwischerei“ und „Blendgranate“.
Die Regierung scheint bei einem weiteren Gesetzentwurf wenig Kompromissbereit. Steuerliche und bürokratische Hürden bleiben nach wie vor hoch, weswegen sich viele Startups gezwungen fühlen auf virtuelle Beteiligungen auszuweichen. Aus diesem Grund werden VSOPs wohl auch in absehbarer Zukunft aktuell bleiben.
Fazit
VSOPs stellen ein interessantes und aktuelles Thema für Startups dar. Die Regierung diskutiert zurzeit über eine Vereinfachung des Steuergesetzes für Mitarbeiterbeteiligungen, um so deutsche Startups im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger machen zu können. VSOPs werden in diesem Sinne in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen. Kompetente Mitarbeiter sind eine tragende Säule für jedes Unternehmen und speziell wachsende Unternehmen können hiermit attraktive Anreizsysteme schaffen ohne ihr Lohnbudget zu sprengen.
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